Ehre wem Ehre gebührt! Mit einer entsprechenden Urkunde können Jubiläen entsprechend gewürdigt werden.Ehrungen & Urkunden
Das Handwerk hat viele verdiente Handwerksmeisterinnen, Handwerksmeister sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. All jenen sollte regelmäßig Danke gesagt werden für ihre unermüdliche Arbeit im und für das Handwerk.
So vergibt die Handwerkskammer für Ostthüringen Ehrungen und Auszeichnungen für geleistete Ehrenamtstätigkeit.
Aber auch verschiedene Jubiläen sollen und können eine Würdigung erfahren. Zu folgenden Jubiläen können an dieser Stelle entsprechende Urkunden beantragt werden:
Meisterjubiläen
Entsprechende Ehrenurkunden können an selbstständige Handwerksmeister oder Handwerksmeister anlässlich:
- eines MEISTERJUBILÄUMS für bestandene Meisterprüfung vor 25 Jahren,
- eines MEISTERJUBILÄUMS für bestandene Meisterprüfung vor 50 Jahren (Goldener Meisterbrief) oder
- eines MEISTERJUBILÄUMS für bestandene Meisterprüfung vor 60 und allen weiteren 10 Jahren überreicht werden.
Die Aussstellung dieser Urkunden ist kostenfrei.
» Antrag auf Ausstellung einer Urkunde zum Meisterjubiläum
Betriebsjubiläen
Die Ehrenurkunde kann einem Handwerksbetrieb anlässlich eines BETRIEBSJUBILÄUMS nach 15 oder weiter im 5-Jahresrhytmus ununterbrochenen Bestehens des Unternehmens überreicht werden.
Die Ausstellung dieser Urkunden ist kostenfrei.
Mitarbeiterjubiläen
Die Ehrenurkunde kann an Gesellen bzw. Arbeitnehmer von Handwerksunternehmen, die in die Handwerksrolle der Handwerkskammer für Ostthüringen eingetragen sind, anlässlich von mindestens fünf Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit überreicht werden.Betriebe können diese Urkunden beantragen.
Ein Unkostenbeitrag von 20,00 Euro wird erhoben.
» Antrag auf Ausstellung einer Urkunde zum Mitarbeiterjubiläum