Berufe A-Z - Tischler (m/w/d)
"Klopf auf Holz" - das soll bekanntlich Glück bringen. Glück haben auch diejenigen, die den "lebendigen" Werkstoff Holz in Form bringen. Holz besitzt eine eigene "Persönlichkeit", eine besondere Ausstrahlung. Und das macht dieses Material so beliebt. Ob z. B. als Treppe, Tür oder Fensterrahmen wie sie die Bauschreinerei herstellt.
Ob im Innenausbau als Wand- und Deckenverkleidung oder in attraktivem, vielseitigem Möbel-Design: klassisch, "Modern Art", jugendlich, frech. Alles in Einzelfertigung, nicht in Serienproduktion. Da kann man sich mit seiner Kreativität voll ins Zeug legen. Moderne Maschinen unterstützen hierbei, wie z. B. CNC-gesteuerte Oberfräsen und weitere turboflinke Präzisionsmaschinen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dadurch die handwerklichen Qualitäten ins Hintertreffen geraten. Es wird eher an Leistungsfähigkeit gewonnen. Auch durch die Verwendung von Kunststoffen. Der Tischler braucht eben beides: technisches Verständnis und geschickte Hände. Dazu eine Riesenportion Phantasie und clevere Ideen.
Die Ergebnisse: Leistungen, auf die der Tischler stolz sein kann; individuell gestaltete Werke von oft bleibendem Wert und Kunden, die lange Freude daran haben. Ein Beruf, in dem sich Leute, die gern mit natürlichen Werkstoffen arbeiten, selbstverwirklichen können.
In einigen Regionen ist die Berufsbezeichnung nicht Tischler, sondern Schreiner.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
1. Lehrjahr: | 682,00 € |
2. Lehrjahr: | 805,00 € |
3. Lehrjahr: | 921,00 € |
Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de