Berufe A-Z - Zahntechniker (m/w/d)
Der Zahn der Zeit nagt eben auch an den echten Zähnen. Doch wer seinen Biß nicht ganz verlieren will, läßt sich einen entsprechenden Ersatz anfertigen. Der Weg geht über den Zahnarzt, der eng mit dem Zahntechniker zusammenarbeitet.
Arbeitsgrundlage sind Abformungen von Zähnen oder Kiefern und in Fachsprache verfasste Beschreibungen über Art und Ausführung des jeweiligen Auftrags. Von Kronen über Brücken bis zum kompletten Zahnersatz. Die Anfertigung, die zahlreiche Arbeitsgänge umfasst, erfordert naturwissenschaftliche Kenntnisse und gestalterische Fähigkeiten. Ganz wesentlich ist es, dass man in dem Bewusstsein handelt, Menschen zu helfen und deren Gesundheit wiederherzustellen.
Der Zahntechniker braucht Geduld und Ausdauer, z. B. beim Modellieren am Artikulator. Dieses Gerät simuliert Kiefergelenkfunktionen. Dieser Beruf verlangt Fingerfertigkeit, Verantwortungsbewusstsein und die ständige Auseinandersetzung mit neuen Technologien und Methoden der Zahntechnik. Außerdem sind genaue Kenntnisse in der Verarbeitung von Gold, Keramik und weiteren Materialien erforderlich.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
4. Lehrjahr: | 909,00 € |
Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de