Berufe A-Z - Bäcker (m/w/d)
Den verführerischen Düften in Bäckereien kann kaum jemand widerstehen. Ursache dafür sind eine Vielzahl von frischen Leckereien, die mit handwerklichem und technischem Geschick, moderner Technik, ausgesuchten Rohstoffen hergestellt und den Kund:innen angeboten werden. Fürs Auge sauber aufbereitet, reihen sich Dreikorn-, Vollkorn-, Biobrot an knusprige Baguettes, Croissants und verschiedene süße Teilchen. Bei so einem Angebot, dass am aktuellen Geschmacks- und Gesundheitsbewusstsein orientiert ist, fällt die Wahl oft schwer. Kein Wunder, bei fast 400 Brotsorten und ca. 1.200 Arten Feingebäck, die in deutschen Bäckereien hergestellt werden.
Durch Können, Technik und cleveres Marketing sind Bäcker:innen in der Lage, sich immer wieder auf neue Verbrauchergewohnheiten und Trends einzustellen, zum Beispiel auf ballaststoffreiche Backwaren, Vollkornprodukte etc.
Ein guter Riecher, feiner Geschmack und Interesse an neuen Trends gehören ebenso dazu wie computer-gesteuerte Mehlsilierungsanlagen, automatische Knet- und Rührmaschinen sowie vollelektronische Backöfen. Nur so können die anfallenden vielfältigen Aufgaben bewältigt werden.
Backwaren sind elementare Nahrungsmittel, darum haben Bäcker:innen immer Konjunktur.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 860,00 € |
2. Lehrjahr: | 945,00 € |
3. Lehrjahr: | 1085,00 € |
1. Lehrjahr: | 930,00 € |
2. Lehrjahr: | 1015,00 € |
3. Lehrjahr: | 1155,00 € |
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Quelle: WERBEGEMEINSCHAFT DES DEUTSCHEN BÄCKERHANDWERKS E. V., www.back-dir-deine-zunkunft.de
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de