Förderung, Voraussetzungen und Antragsdetails für UnternehmenAufbau gewerblicher Schnellladeinfrastruktur
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur fort und unterstützt damit Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig:
- Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur
- technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher)
- Ausgaben für Netzanschluss, Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %. ACHTUNG: Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Das Antragsportal ist ab dem 03. Juni 2024 geöffnet. Anträge können über den Projektträger Jülich gestellt werden. Hier geht's zur Antragsstellung.
Weitere Details zur Förderung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Hier klicken.