
Betriebsnachfolge
Unsere Beratungsleistung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.


„Was wird aus meinem Lebenswerk?“
Dieser Frage müssen sich zunehmend auch Handwerksbetriebe stellen. Im Ostthüringer Handwerk werden in den nächsten Jahren zahlreiche Unternehmer das 55. Lebensjahr erreichen und somit vor der Herausforderung stehen, die Unternehmensnachfolge zu organisieren. Eine frühzeitige Planung der Nachfolgeregelung ist dabei sehr wichtig, da dieser oft sehr komplexe Prozess meist mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Fünf Jahre Vorbereitungszeit sind keine Seltenheit, um die notwendigen Entscheidungen zu treffen und die Betriebsübergabe erfolgreich abzuschließen.
Der Unternehmer
Grundsätzlich sollte sich jeder Unternehmer zu Beginn des Übergabeprozesses ein klar definiertes Ziel setzen, welches fortan angestrebt wird. Zielstellung und Ausgangsposition werden im Einzelfall verschieden sein. Jede Unternehmensnachfolge ist individuell.
Der Unternehmer muss sich prinzipiell darüber im Klaren sein, ob er den Betrieb überhaupt loslassen will bzw. kann und welche Rolle er während und nach der Übergabe spielen will.
Oft ist die Betriebsübergabe auch Bestandteil der Altersvorsorge des Unternehmers. Ggf. muss entschieden werden, welche zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen.
Das Unternehmen
In Hinblick auf das zur Übergabe stehende Unternehmen spielt vor allem dessen Übergabefähigkeit eine entscheidende Rolle. Diese ergibt sich in erster Linie aus der Zukunftsfähigkeit (Wirtschaftlichkeit, zukünftige Markt- und Wettbewerbsposition, Innovationsfähigkeit) und Organisation des Betriebes (Unabhängigkeit des Unternehmens von dem Wissen und den persönlichen Beziehungen des ausscheidenden Unternehmers). Zusätzlich sollte auch die finanzielle, steuerliche, rechtliche und emotionale Situation des Unternehmens bzw. des Unternehmers Beachtung finden.
Formen der Betriebsübergabe
Die folgenden Möglichkeiten stehen bei der Übertragung eines Betriebes zur Verfügung:
- Entgeltliche Veräußerung (Einmalzahlung oder Raten)
- Unentgeltliche Übertragung ohne Gegenleistung (Erbfolgeregelung, Schenkung)
- Unentgeltliche Übertragung mit teilweiser Gegenleistung (Rente)
- Verpachtung/ Vermietung