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Umfrageteilnahme bis 27. Mai möglichUntersuchung zu Bürokratiekosten bei der Kassenführung

Die Koalitionspartner von Union und SPD haben sich für die 21. Legislaturperiode auf die Einführung einer Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro geeinigt. Zugleich verweisen die Koalitionäre darauf, dabei auf die Ergebnisse einer Untersuchung (Evaluierung) der bisherigen Kassenführung abzustellen. 

Mit einer Teilnahme an einer vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführten Befragung können Handwerksunternehmerinnen und -unternehmer jetzt aktiv helfen, Bürokratie greifbar und bezifferbar zu machen. Diese Erfahrungen können so eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung des geplanten Gesetzes spielen.  

Handwerkerinnen und Handwerker fallen in die Zielgruppe der Befragung, wenn Ihr Betrieb für die Kassenaufzeichnungen eine elektronische Registrierkasse, eine PC-Kasse oder eine Waage mit Kassenfunktion verwendet. Dann waren und sind auch diese Unternehmen von der Umsetzung der Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung aus dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. KassenG) und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (sog. Kassensicherungsverordnung) betroffen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Um die tatsächlich entstandenen einmaligen Umstellungsaufwendungen und die laufenden Aufwände der Handwerksbetriebe möglichst realitätsnah abzubilden, findet jetzt eine Befragung der betroffenen Betriebe statt. 

Unter dem nachfolgenden Link können interessierte Handwerksunternehmen jetzt bis 27. Mai 2025 an der Umfrage teilnehmen.  Mit ihrer Teilnahme ist so direkt Einflussnahme auf etwaige Entscheidungen möglich.

hier geht's zur Befragung

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