Berufe A-Z - Geigenbauer (m/w/d)
"Der Himmel hängt voller Geigen" - zumindest für Anhänger der klassischen Musik. Zauberhaft romantische Töne sind der Geige zu entlocken. Die Saiten können aber auch andere "Streicheleinheiten" vertragen - von Folkmusik bis zum Jazz.
Wie auch immer, die Geige ist ein Instrument, das in jedem Musikstil zu hören ist. Und sie ist nicht programmierbar. Der Virtuose kann sich durch sie ausdrücken, gibt ihr Seele. Der Geigenbauer schafft hierzu die Voraussetzungen durch wertvolle Handarbeit und sorgfältige Auswahl des gut gelagerten Holzes. Mit Konzentration, Hobel und Schmirgelpapier geht es dann an das sensible Werk, das auch Schnitzwerk erfordert. Denn die "Schnecke" wird individuell geschnitzt. Das nur wenige Millimeter dünne Holz muss mit großer Sorgfalt behandelt werden.
Besondere Aufmerksamkeit kommt der Lackierung zu. Sie prägt den Klang des Instruments entscheidend mit.
Der Schlüssel zu diesem Beruf ist Freude im Umgang mit dem natürlichen Material Holz, Musikalität, gutes Gehör, das Spielen eines Instruments und handwerkliches Geschick. Mit diesen Fähigkeiten können Geigen, Cellos, Bratschen mit ganz persönlicher Note gebaut werden.
Geigenbauer - ein Beruf mit gutem Klang.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
1. Lehrjahr: | 682,00 € |
2. Lehrjahr: | 805,00 € |
3. Lehrjahr: | 921,00 € |
Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.
Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:
0365/8225 105
ausbildung@hwk-gera.de