Berufe A-Z - Mediengestalter Digital und Print (m/w/d)

Mediengestalter organisieren, kombinieren und optimieren Daten für die Nutzung in unterschiedlichen Medien und erstellen Medienprodukte. Als Mediengestalter arbeitet man mit Schriften und Farben, Grafiken und Bildern. Dabei werden Datenbanken und unterschiedliche Systemplattformen genutzt.

Das vielfältige Berufsfeld bietet einige spannende Bereiche, in denen man tätig sein kann: In der Fachrichtung "Projektmanagement" lernt man nicht nur, wie Bedarfe analysiert und auftragsbezogene Beratungen durchgeführt werden, sondern auch, wie Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und Aufträge kaufmännisch bearbeitet werden- Des Weiteren wird vermittelt, wie Projekte die Konzeption, die Durchführung und der Abschluss eines Projektes erfolgt.

In den Fachrichtungen "Printtechnik" lernt man die Aufbereitung von Produktionsdaten für unterschiedliche Druckverfahren genauso wie die Anwendung von Farbmanagement und die Durchführung von qualitätssichernden Maßnahmen.

Die Fachrichtung "Medientechnik" beinhaltet die Gestaltung, Strukturierung und Programmierung von Digitalmedien. Hier lernt man, wie Prototypen erstellt und Ausgabeprozesse gesteuert werden.

In der Fachrichtung "Designkonzeption" erfährt man hingegen viel über das Analysieren von Kundenaufträgen und gestalterischen Bedarfen, die Ideenentwicklung sowie die Visualisierung von Entwürfen und Prototypen. Darüber hinaus entwickelt man Designkonzepte und bereitet deren Umsetzung anschließend vor.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Aktueller Tarif (ab 01.07.2024) :
1. Lehrjahr:1086,73 €
2. Lehrjahr:1140,93 €
3. Lehrjahr:1195,13 €
Zukünftiger Tarif (ab 01.07.2025) :
1. Lehrjahr:1151,94 €
2. Lehrjahr:1209,39 €
3. Lehrjahr:1266,84 €

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Mediengestalter Digital und Print (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Mediengestalter Digital und Print (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:

0365/8225 105

ausbildung@hwk-gera.de