Als Meister und Meisterin benötigen Sie zu Ihrem fachlichen Wissen auch betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse. Diese vermitteln wir Ihnen in unserem Fortbildungslehrgang "Fachmann/-frau für kfm. Betriebsführung", der als Teil III der Meisterprüfung angerechnet wird.
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
- Unternehmensziele analysieren und in ein Unternehmenszielsystem einordnen
- Bedeutung der Unternehmenskultur und des Unternehmensimages
- Situation eines Unternehmens am Markt analysieren
- Informationen aus dem Rechnungswesen zur Analyse von Stärken und Schwächen eines Unternehmens nutzen
- Informationen aus dem internen und externen Rechnungswesen zur Entscheidungsvorbereitung nutzen
- Rechtsvorschriften
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
- Bedeutung persönlicher Voraussetzungen
- wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Handwerks
- Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung und Übernahme eines Unternehmens
- Entscheidungen zu Standort, Betriebsgröße, Personalbedarf sowie zur Einrichtung und Ausstattung eines Unternehmens treffen
- Marketingkonzept
- Investitionsplan und Finanzierungskonzept aufstellen
- Rechtsform aus einem Unternehmenskonzept ableiten
- Rechtsvorschriften, bürgerliches Recht sowie Gesellschafts- und Steuerrecht
- Notwendigkeit privater Risiko- und Altersvorsorge
Unternehmensführungsstrategien entwickeln
- Bedeutung der Aufbau- und Ablauforganisation für die Entwicklung eines Unternehmens
- Entwicklung von Produkt- und Dienstleistungsinnovationen sowie Marktbedingungen
- Einsatzmöglichkeiten von Marketinginstrumenten für Absatz und Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen
- Veränderungen des Kapitalbedarfs
- Konzepte für Personalplanung, -beschaffung und -qualifizierung
- Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechts
- Chancen und Risiken zwischenbetrieblicher Kooperation darstellen
- Controlling zur Entwicklung, Verfolgung, Durchsetzung und Modifizierung von Unternehmenszielen nutzen
- Instrumente zur Durchsetzung von Forderungen darstellen
- Notwendigkeit der Planung einer Unternehmensnachfolge
- Notwendigkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens
Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr