Meisterkurs Teil III und IV (Gepr. Fachmann kaufm. Betriebsführung (HWO) / Ausbildereignung)

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 2.710,00 €

förderfähig

Unterricht

25.08.2026 - 15.07.2027

Di. und Do. 16:30-20:45 Uhr

Abend (Maßnahmebeginn nach 16:00 Uhr)

Lehrgangsdauer 354 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Straße der Freundschaft 27

07554 Gera

Lehrsaal 1 E33 Theoriegebäude EG

Kontakt

Anja Andrae

Tel. 0365 8225 123

andrae--at--hwk-gera.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 15730224-0

Inhalt

Hinweis:
Wir führen vor Lehrgangsbeginn eine Informationsveranstaltung durch. Es werden alle Themen rund um den Rahmenplan, die Struktur der Lerninhalte sowie dessen Umsetzung vorgestellt. Ebenso informieren wir Sie zu organisatorischen Fragen, zum Thema Aufstiegs-BAFöG und weiteren Fördermöglichkeiten.

Teil III / Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln
  • Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr

Teil IV / Ausbildereignung

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

 

Ziel

Meisterprüfung in den Teilen III / IV (Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)/Ausbildereignung)

Zielgruppe

Meisterschüler, Gesellen aller Gewerke, Facharbeiter, Führungskräfte aller Gewerke, Interessenten, die betriebswirtschaftliche und arbeitspädagogische Kennntnisse erlangen möchten.

Information

Die Lehrgangsinhalte orientieren sich an den aktuellen Prüfungsordnungen (Teile III/IV) sowie Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)/Ausbildereignungsprüfung.

Arbeitsmaterial

"Handwerkerfibel" (Band 1-4) sowie Zusatzband "Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen" Verlag: Holzmann Medien, Bad Wörishofen Sofern nur ein Teil besucht wird, ist nicht das Komplettwerk erforderlich! Unser Service für Sie: Sofern Sie es wünschen, erfolgt die Literaturbestellung über die Bildungsstätte. Ihre Bücher liegen zu Lehrgangsbeginn für Sie bereit. Sekundärliteratur (empfohlen): Bürgerliches Gesetzbuch, Arbeitsgesetze, Handwerksordnung

Voraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.

Förderung

Die Meisterausbildung wird in vielen Fällen finanziell unterstützt. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen können z.B. das Aufstiegs-BAföG oder das Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung) genutzt werden.

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