Meisterkurs Teil III und IV (Gepr. Fachmann kaufm. Betriebsführung (HWO) / Ausbildereignung)

wenige Plätze

Garantierte Durchführung

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Gebühren

Kurs: 2.710,00 €

förderfähig

Unterricht

06.01.2025 - 28.06.2025

Fr. 13:00-19:30 Uhr, Sa. 07:30-12:30 Uhr

Wochenende (fr./sam./son.)

Lehrgangsdauer 354 Std.

Lehrgangsort

Heinrich-Heine-Straße 45

07937 Zeulenroda-Triebes

#nv Bildungsstätte Zeulenroda

Kontakt

Madlen Röhler

Tel. 0365 8225179

roehler--at--hwk-gera.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 50730194-0

Inhalt

Teil III / Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln
  • Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr

Teil IV / Ausbildereignung

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

 

Ziel

Meisterprüfung in den Teilen III / IV (Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)/Ausbildereignung)

Zielgruppe

Meisterschüler, Gesellen aller Gewerke, Facharbeiter, Führungskräfte aller Gewerke, Interessenten, die betriebswirtschaftliche und arbeitspädagogische Kennntnisse erlangen möchten.

Information

Die Lehrgangsinhalte orientieren sich an den aktuellen Prüfungsordnungen (Teile III/IV) sowie Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)/Ausbildereignungsprüfung. Es werden 2 Wochen in Vollzeit durchgeführt.

Arbeitsmaterial

"Handwerkerfibel" (Band 1-4) sowie Zusatzband "Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen" Verlag: Holzmann Medien, Bad Wörishofen Sofern nur ein Teil besucht wird, ist nicht das Komplettwerk erforderlich! Sekundärliteratur (empfohlen): Bürgerliches Gesetzbuch, Arbeitsgesetze, Handwerksordnung

Voraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.

Förderung

Die Meisterausbildung wird in vielen Fällen finanziell unterstützt. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen können z.B. das Aufstiegs-BAföG oder das Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung) genutzt werden.

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