Angebotsnummer 15730222-0
Inhalt
Hinweis:
Wir führen am 14.01.2025 um 16:00 Uhr eine Informationsveranstaltung durch. Es werden alle Themen rund um den Rahmenplan, die Struktur der Lerninhalte sowie dessen Umsetzung vorgestellt. Ebenso informieren wir Sie zu organisatorischen Fragen, zum Thema Aufstiegs-BAFöG und weiteren Fördermöglichkeiten.
Teil III / Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)
- Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
- Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
- Unternehmensführungsstrategien entwickeln
- Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr
Teil IV / Ausbildereignung
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Ziel
Meisterprüfung in den Teilen III / IV (Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)/Ausbildereignung)
Zielgruppe
Meisterschüler, Gesellen aller Gewerke, Facharbeiter, Führungskräfte aller Gewerke, Interessenten, die betriebswirtschaftliche und arbeitspädagogische Kennntnisse erlangen möchten.
Information
Die Lehrgangsinhalte orientieren sich an den aktuellen Prüfungsordnungen (Teile III/IV) sowie Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)/Ausbildereignungsprüfung.
Arbeitsmaterial
"Handwerkerfibel" (Band 1-4) sowie Zusatzband "Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen" Verlag: Holzmann Medien, Bad Wörishofen. Sofern nur ein Teil besucht wird, ist nicht das Komplettwerk erforderlich! Sekundärliteratur (empfohlen): Bürgerliches Gesetzbuch, Arbeitsgesetze, Handwerksordnung
Voraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.