NEU !!! Meisterkurs Teil III und IV (Gepr. Fachmann kaufm. Betriebsführung (HWO) / Ausbildereignung) - Vollzeit

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 2.710,00 €

förderfähig

Unterricht

03.03.2025 - 14.05.2025

Mo. - Fr. 07:30- 14:30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 354 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Straße der Freundschaft 27

07554 Gera

Lehrsaal 1 E33 Theoriegebäude EG

Kontakt

Anja Andrae

Tel. 0365 8225 123

andrae--at--hwk-gera.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 15730222-0

Inhalt

Hinweis:
Wir führen am 14.01.2025 um 16:00 Uhr eine Informationsveranstaltung durch. Es werden alle Themen rund um den Rahmenplan, die Struktur der Lerninhalte sowie dessen Umsetzung vorgestellt. Ebenso informieren wir Sie zu organisatorischen Fragen, zum Thema Aufstiegs-BAFöG und weiteren Fördermöglichkeiten.

Teil III / Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln
  • Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr

Teil IV / Ausbildereignung

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

 

Ziel

Meisterprüfung in den Teilen III / IV (Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)/Ausbildereignung)

Zielgruppe

Meisterschüler, Gesellen aller Gewerke, Facharbeiter, Führungskräfte aller Gewerke, Interessenten, die betriebswirtschaftliche und arbeitspädagogische Kennntnisse erlangen möchten.

Information

Die Lehrgangsinhalte orientieren sich an den aktuellen Prüfungsordnungen (Teile III/IV) sowie Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)/Ausbildereignungsprüfung.

Arbeitsmaterial

"Handwerkerfibel" (Band 1-4) sowie Zusatzband "Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen" Verlag: Holzmann Medien, Bad Wörishofen. Sofern nur ein Teil besucht wird, ist nicht das Komplettwerk erforderlich! Sekundärliteratur (empfohlen): Bürgerliches Gesetzbuch, Arbeitsgesetze, Handwerksordnung

Voraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Handwerksordnung geregelt. lm Regelfall gilt: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.

Die Meisterausbildung wird in vielen Fällen finanziell unterstützt. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen können z.B. das Aufstiegs-BAföG oder das Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung) genutzt werden.

Zertifizierung